Betriebliche Altersvorsorge
Die Rente, die mitwächst.
Die betriebliche Altersvorsorge ist der etablierte Klassiker unter den Mitarbeiter-Benefits — und der mit der höchsten steuerlichen Hebelwirkung. Wir machen sie digital, transparent und für jeden Mitarbeitenden in wenigen Minuten verständlich.
Was Entgeltumwandlung wirklich bewirkt
Vereinfachte Schätzung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Tatsächliche Werte hängen von Tarif, Bundesland und Familienstand ab.
Warum bAV?
Entgeltumwandlung
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln.
Arbeitgeberzuschuss
Mindestens 15 % gesetzlich verpflichtend — wir bilden das vollautomatisch ab.
Portabilität
Verträge wandern bei Arbeitgeberwechsel rechtssicher mit. Keine verlorenen Anwartschaften.
Digitale Verwaltung
Anmeldung, Änderungen und Abrechnung laufen vollautomatisch im Hintergrund Ihres HR-Systems.
Maßgeschneiderte Tarife
Wir wählen aus über 30 Anbietern den passenden Tarif für Ihr Branchen- und Demografie-Profil.
Rechtssicherheit
Versicherungsförmig, BetrAVG-konform und mit dokumentierter Beratungspflicht.
Wie funktioniert bAV?
Mitarbeitende wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Versicherungsbeitrag um. Dieser Beitrag fließt sofort in die Altersvorsorge — steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und gibt mindestens 15 % davon als gesetzlichen Zuschuss weiter.
Was macht benefit.insure anders?
Wir denken bAV nicht als Versicherungsprodukt, sondern als Infrastruktur. Onboarding, Beratungsdokumentation, Tarifwahl und laufende Verwaltung sind ein digitaler Workflow — keine PDFs, keine Aktenordner, kein Reibungsverlust.
Häufige Fragen
bAV — kurz erklärt.
Ja. Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Seit 2019 müssen Arbeitgeber zusätzlich 15 % der umgewandelten Beiträge als Zuschuss leisten — für Neuverträge sofort, für Altverträge seit 2022.
Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: ca. 7.728 € p.a.) sind lohnsteuerfrei, bis 4 % zusätzlich sozialversicherungsfrei. Mitarbeitende sparen oft 40–50 %, Arbeitgeber rund 20 % Lohnnebenkosten — daraus speist sich der gesetzliche 15 %-Zuschuss meist von selbst.
Direktversicherungen und Pensionskassen sind portabel: der Vertrag wandert mit oder wird beitragsfrei gestellt. Verloren geht nichts — Anwartschaften bleiben gesetzlich geschützt.
Nein. Anmeldung, Tarifwechsel, Beitragsanpassungen und Abrechnung laufen vollautomatisiert über unser Portal in Ihr HR- oder Lohnsystem. Der Aufwand für HR liegt bei effektiv null Minuten pro Monat.
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage — die Wahl hängt von Demografie, Branche, Bilanzwirkung und gewünschtem Garantie-/Renditeprofil ab. Wir bewerten und dokumentieren die Entscheidung nachvollziehbar je Mandat.