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Betriebliche Altersvorsorge

Die Rente, die mitwächst.

Die betriebliche Altersvorsorge ist der etablierte Klassiker unter den Mitarbeiter-Benefits — und der mit der höchsten steuerlichen Hebelwirkung. Wir machen sie digital, transparent und für jeden Mitarbeitenden in wenigen Minuten verständlich.

Live · Netto-Effekt

Was Entgeltumwandlung wirklich bewirkt

Hebel ×2.60
4.200
200
Ohne bAV — Nettogehalt2.436
Mit bAV — Nettogehalt2.348-89 €
Beitrag in die Vorsorge230+230 €
Ihr Verlust netto
89 €
Beitrag p.M.
230 €
Ersparnis p.a.
1.697 €

Vereinfachte Schätzung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Tatsächliche Werte hängen von Tarif, Bundesland und Familienstand ab.

Warum bAV?

01

Entgeltumwandlung

Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln.

02

Arbeitgeberzuschuss

Mindestens 15 % gesetzlich verpflichtend — wir bilden das vollautomatisch ab.

03

Portabilität

Verträge wandern bei Arbeitgeberwechsel rechtssicher mit. Keine verlorenen Anwartschaften.

04

Digitale Verwaltung

Anmeldung, Änderungen und Abrechnung laufen vollautomatisch im Hintergrund Ihres HR-Systems.

05

Maßgeschneiderte Tarife

Wir wählen aus über 30 Anbietern den passenden Tarif für Ihr Branchen- und Demografie-Profil.

06

Rechtssicherheit

Versicherungsförmig, BetrAVG-konform und mit dokumentierter Beratungspflicht.

Wie funktioniert bAV?

Mitarbeitende wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Versicherungsbeitrag um. Dieser Beitrag fließt sofort in die Altersvorsorge — steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und gibt mindestens 15 % davon als gesetzlichen Zuschuss weiter.

Was macht benefit.insure anders?

Wir denken bAV nicht als Versicherungsprodukt, sondern als Infrastruktur. Onboarding, Beratungsdokumentation, Tarifwahl und laufende Verwaltung sind ein digitaler Workflow — keine PDFs, keine Aktenordner, kein Reibungsverlust.

Häufige Fragen

bAV — kurz erklärt.

Ja. Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Seit 2019 müssen Arbeitgeber zusätzlich 15 % der umgewandelten Beiträge als Zuschuss leisten — für Neuverträge sofort, für Altverträge seit 2022.

Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: ca. 7.728 € p.a.) sind lohnsteuerfrei, bis 4 % zusätzlich sozialversicherungsfrei. Mitarbeitende sparen oft 40–50 %, Arbeitgeber rund 20 % Lohnnebenkosten — daraus speist sich der gesetzliche 15 %-Zuschuss meist von selbst.

Direktversicherungen und Pensionskassen sind portabel: der Vertrag wandert mit oder wird beitragsfrei gestellt. Verloren geht nichts — Anwartschaften bleiben gesetzlich geschützt.

Nein. Anmeldung, Tarifwechsel, Beitragsanpassungen und Abrechnung laufen vollautomatisiert über unser Portal in Ihr HR- oder Lohnsystem. Der Aufwand für HR liegt bei effektiv null Minuten pro Monat.

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage — die Wahl hängt von Demografie, Branche, Bilanzwirkung und gewünschtem Garantie-/Renditeprofil ab. Wir bewerten und dokumentieren die Entscheidung nachvollziehbar je Mandat.