Sachbezug · § 8 Abs. 2 EStG

50 € Benefit: Lohnnebenkosten = 0.

Bis 50 € pro Mitarbeitendem und Monat können Sie als Sachbezug steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren. Im Vergleich zur Gehaltserhöhung sparen Sie 30–50 % der Kosten, bei gleichem Wert für Mitarbeitende.

Eingaben

MA
50 €

Freigrenze 2024+: 50 €/Monat. Über 50 € wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (nicht nur die Differenz).

35 %

Für die Vergleichsrechnung gegen klassische Gehaltserhöhung.

Ersparnis ggü. Gehaltserhöhung / Jahr
32.697 €
pro MA: 727 € weniger Aufwand bei gleichem Netto-Effekt
Investition / Jahr
27.000 €
Hätte gekostet
59.697 €
pro MA / Monat
50 €
Freigrenze: ✓ unter 50 €, komplett lohnsteuer- und SV-frei.
bKV ist der einzige Sachbezug mit nachweisbarem ROI (1,5 weniger Krankheitstage / Jahr).
Sachbezug-Konzept anfragen

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze 50 €/Monat). Die Freigrenze gilt pro Mitarbeitendem für die Summe aller Sachbezüge. Bargeld und reine Gutscheine mit Bargeldauszahlung sind ausgeschlossen.

Tipp: bKV ist die einzige Sachbezugs-Art mit nachweisbar messbarem ROI für den Arbeitgeber, durchschnittlich 1,5 weniger Krankheitstage je MA und Jahr (Quelle: Booz / Felix Burda Stiftung).