Sachbezug · § 8 Abs. 2 EStG
50 € Benefit: Lohnnebenkosten = 0.
Bis 50 € pro Mitarbeitendem und Monat können Sie als Sachbezug steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren. Im Vergleich zur Gehaltserhöhung sparen Sie 30–50 % der Kosten, bei gleichem Wert für Mitarbeitende.
Eingaben
Freigrenze 2024+: 50 €/Monat. Über 50 € wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (nicht nur die Differenz).
Für die Vergleichsrechnung gegen klassische Gehaltserhöhung.
bKV ist der einzige Sachbezug mit nachweisbarem ROI (1,5 weniger Krankheitstage / Jahr).
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze 50 €/Monat). Die Freigrenze gilt pro Mitarbeitendem für die Summe aller Sachbezüge. Bargeld und reine Gutscheine mit Bargeldauszahlung sind ausgeschlossen.
Tipp: bKV ist die einzige Sachbezugs-Art mit nachweisbar messbarem ROI für den Arbeitgeber, durchschnittlich 1,5 weniger Krankheitstage je MA und Jahr (Quelle: Booz / Felix Burda Stiftung).