Score-Methodik · transparent
Wie wir Attraktivität messen.
Unser Arbeitgeber-Attraktivitäts-Score (0–100) macht sichtbar, wie stark Ihr Benefit-Modell auf Mitarbeiterbindung wirkt. Grundlage sind anerkannte Studien zur betrieblichen Altersvorsorge, Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit.
Live-Beispiele
Keine spürbare Förderung. Wettbewerb um Talente verloren.
AG-Zuschuss 0 %. Maximal wirkt ein 1:1-Matching (Arbeitgeber zahlt denselben Beitrag wie Arbeitnehmer).
Gesetzlicher Pflichtzuschuss (15 %) erfüllt. Marktdurchschnitt.
AG-Zuschuss 15 %. Maximal wirkt ein 1:1-Matching (Arbeitgeber zahlt denselben Beitrag wie Arbeitnehmer).
Deutlich über Branchen-Median, bAV wird zum aktiven Benefit.
AG-Zuschuss 30 %. Maximal wirkt ein 1:1-Matching (Arbeitgeber zahlt denselben Beitrag wie Arbeitnehmer).
Klares Bindungssignal. Mitarbeiter empfehlen weiter.
AG-Zuschuss 50 %. Maximal wirkt ein 1:1-Matching (Arbeitgeber zahlt denselben Beitrag wie Arbeitnehmer).
Matching-Modell, wissenschaftlich höchste Wirkung auf Verbleib.
AG-Zuschuss 100 %. Maximal wirkt ein 1:1-Matching (Arbeitgeber zahlt denselben Beitrag wie Arbeitnehmer).
Score-Schwellen
Kein/kaum Zuschuss. Gesetzl. Pflicht (§ 1a BetrAVG) ignoriert.
≥ 15 % AG-Pflichtzuschuss. Markt-Median.
~30 % Zuschuss, deutlich über Branche.
~50 % Zuschuss, klares Bindungssignal.
1:1-Matching, höchste wissenschaftl. Wirkung.
Hebel & Gewichtung
- Arbeitgeber-Zuschuss (Haupthebel): Anteil am Beitrag der Entgeltumwandlung. Schwerster Treiber laut BMAS.
- bKV-Baustein: +4 Punkte. Erhöht Wertschätzungswahrnehmung und senkt AU-Tage (DAK-Report).
- GUV-Baustein: +3 Punkte. 24/7-Absicherung wird in Engagement-Surveys positiv attribuiert.
Quellen
- BMAS / TNS Infratest: Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (zuletzt 2023).
- Gallup: Engagement Index Deutschland (jährlich). Wirkung von Wertschätzung & Benefits.
- Aon: Benefits Survey Deutschland. Matching-Modelle als Top-Benefit.
- DAK / IGES: Gesundheitsreport. Effekt betrieblicher Gesundheitsangebote auf AU-Tage.
- BetrAVG §§ 1a, 1b und Steuerrecht §§ 3 Nr. 63, 100 EStG.
Der Score dient der Orientierung. Verbindliche Aussagen erfolgen mandatsindividuell.