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50 € Sachbezug = 50 € beim Mitarbeiter.

Die 50-€-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG ist der wahrscheinlich beste Mitarbeiter-Benefit überhaupt: kein Steuerabzug, keine SV, voll als Betriebsausgabe. Hier ist, was Sie dabei beachten müssen.

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Was als Sachbezug zählt

Gutscheine & Geldkarten mit ZAG-Konformität (kein bedingungsloses Geld), Tankkarten, Essensgutscheine, betriebliche Krankenversicherung, Jobticket-Zuschüsse. Reine Geldleistung zählt nicht.

Achtung Freigrenze

Wird die 50-€-Grenze auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und SV-pflichtig. Saubere monatliche Buchung ist Pflicht.

Vergleich Brutto-Erhöhung

50 € Brutto bringen dem Mitarbeiter ≈ 25 € netto — und kosten den AG ≈ 60 €. 50 € Sachbezug kommen voll an und kosten genau 50 €. Faktor 2,4 Effizienzgewinn.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Welche Gutscheine sind erlaubt?

ZAG-konforme Gutscheine, die ausschließlich Waren oder Dienstleistungen ermöglichen (Akzeptanzstellennetz, Closed-Loop, Sortimentsgutscheine). Keine Auszahlung in Bargeld.

Kann ich Sachbezug und bKV kombinieren?

Ja, aber: die 50 € gelten zusammenfassend pro Monat und Mitarbeiter. Bei voller Ausschöpfung der bKV bleibt für Gutscheine kein Platz mehr.

Was passiert, wenn ich versehentlich 50,50 € auszahle?

Vollabgabenpflichtig. Daher: pauschale 49 € budgetieren oder strikt monatlich prüfen.

Sind Sachbezüge Betriebsausgaben?

Ja, voll absetzbar. Sie mindern Körperschaft-/Gewerbe-/ESt-Last des Arbeitgebers wie regulärer Lohnaufwand.

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