Sachbezug · § 37b & § 40 EStG

bKV trotz vollem Sachbezug.

Sie nutzen die 50-€-Sachbezugsgrenze bereits voll aus (Gutschein, Tankkarte, Essenszuschuss, Pauschalen) — und wollen zusätzlich eine bKV einführen? Der Rechner vergleicht drei legale Wege und zeigt, was Arbeitgeber und Mitarbeitende wirklich kostet.

Eingaben

1 · Status quo — was läuft schon?
MA
50 €

Alles, was heute schon in der 50-€-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) läuft: Gutscheinkarte, Tankzuschuss, Essenszuschuss, Pauschalen etc.

2 · Plan — was soll dazukommen?
25 €

Typische bKV-Budgets liegen zwischen 15 und 40 € pro MA und Monat.

35 %

Nur für Szenario A (individuelle Versteuerung) relevant.

50-€-Freigrenze · § 8 Abs. 2 EStG⚠ +25 € Überhang
0 € Bestand 50 € bKV 25 € 50-€-Limit75 €
Beste Variante
§ 37b · Pauschal 30 %
AG-Mehrkosten / Jahr
21.323 €
AN-Belastung / Monat
16 €
1.357 € günstiger als der teuerste Weg
Alle drei Wege im Vergleich
A

Individuell versteuern

Sachbezug läuft komplett über die Lohnabrechnung des Mitarbeitenden.

AG-Mehrkosten / Jahr
8.505 €
189 € pro MA
AN-Belastung / Monat
42 €
B

§ 37b EStG · Pauschal 30 %

empfohlen

AG übernimmt 30 % LSt + Soli. Mitarbeitende bekommen brutto = netto.

AG-Mehrkosten / Jahr
21.323 €
474 € pro MA
AN-Belastung / Monat
16 €
C

Bestandsbenefit auslagern (§ 3 Nr. 15/37 oder § 40 EStG)

Aktivieren Sie oben „Ist ein Teil davon umlagerbar?“, um diesen Weg zu rechnen.

AG-Mehrkosten / Jahr
AN-Belastung / Monat
Sachbezug-Summe / MA / Monat
75 €
bKV-Invest / Jahr (alle MA)
13.500 €
Status 50-€-Grenze
⚠ gerissen
Versorgungs-Konzept anfragen

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (50-€-Freigrenze), § 37b EStG (Pauschalierung 30 % bei Sachzuwendungen), § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG (Pauschalierung 25 % bei Internetzuschuss, SV-frei), BFH-Urteil VI R 4/19 (bKV als Sachlohn) und BMF-Schreiben vom 11.2.2021.

SV-Behandlung § 37b: Für eigene Arbeitnehmer ist die SV-Pflicht pauschal versteuerter Sachzuwendungen umstritten. Nach BSG-Urteil B 12 BA 3/22 R (vom 23.4.2024) bleibt die SV-Pflicht grundsätzlich bestehen — wir rechnen aus Vorsicht damit. Im Einzelfall kann eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft Klarheit schaffen.

Wichtig: Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Werte sind Modellrechnung 2026 mit SV-Quote gerundet 21 % AG / 21 % AN, Soli 5,5 % auf Pauschalsteuer. Konkrete Tarife im persönlichen Beratungstermin.