Sachbezug · § 37b & § 40 EStG
bKV trotz vollem Sachbezug.
Sie nutzen die 50-€-Sachbezugsgrenze bereits voll aus (Gutschein, Tankkarte, Essenszuschuss, Pauschalen) — und wollen zusätzlich eine bKV einführen? Der Rechner vergleicht drei legale Wege und zeigt, was Arbeitgeber und Mitarbeitende wirklich kostet.
Eingaben
Individuell versteuern
Sachbezug läuft komplett über die Lohnabrechnung des Mitarbeitenden.
- AG-Mehrkosten / Jahr
- 8.505 €
- 189 € pro MA
- AN-Belastung / Monat
- 42 €
§ 37b EStG · Pauschal 30 %
AG übernimmt 30 % LSt + Soli. Mitarbeitende bekommen brutto = netto.
- AG-Mehrkosten / Jahr
- 21.323 €
- 474 € pro MA
- AN-Belastung / Monat
- 16 €
Bestandsbenefit auslagern (§ 3 Nr. 15/37 oder § 40 EStG)
Aktivieren Sie oben „Ist ein Teil davon umlagerbar?“, um diesen Weg zu rechnen.
- AG-Mehrkosten / Jahr
- —
- AN-Belastung / Monat
- —
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (50-€-Freigrenze), § 37b EStG (Pauschalierung 30 % bei Sachzuwendungen), § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG (Pauschalierung 25 % bei Internetzuschuss, SV-frei), BFH-Urteil VI R 4/19 (bKV als Sachlohn) und BMF-Schreiben vom 11.2.2021.
SV-Behandlung § 37b: Für eigene Arbeitnehmer ist die SV-Pflicht pauschal versteuerter Sachzuwendungen umstritten. Nach BSG-Urteil B 12 BA 3/22 R (vom 23.4.2024) bleibt die SV-Pflicht grundsätzlich bestehen — wir rechnen aus Vorsicht damit. Im Einzelfall kann eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft Klarheit schaffen.
Wichtig: Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Werte sind Modellrechnung 2026 mit SV-Quote gerundet 21 % AG / 21 % AN, Soli 5,5 % auf Pauschalsteuer. Konkrete Tarife im persönlichen Beratungstermin.