Lohnnebenkosten · Skaleneffekt

Jeder Euro Entgeltumwandlung: 0,20 € zurück.

Pro umgewandeltem Euro spart der Arbeitgeber ~20,5 % Sozialversicherungs-Beiträge. Hochgerechnet auf die ganze Belegschaft ergibt das fünf- bis sechsstellige Jahresbeträge. Der gesetzliche 15 %-Zuschuss finanziert sich daraus oft von selbst.

Eingaben

MA
4.0 %

SV-frei bis 4 % BBG, steuerfrei bis 8 % BBG (§ 3 Nr. 63 EStG).

60 %

Realistisch nach aktivem Rollout: 50–80 %.

15 %

Gesetzlich 15 %, freiwillig oft 20–30 % als Recruiting-Argument.

Netto-Ersparnis Arbeitgeber / Jahr
3.010 €
nach Abzug des 15 %-Zuschusses, bei 30 Teilnehmenden
SV-Ersparnis brutto
11.218 €
AG-Zuschuss-Kosten
8.208 €
Teilnehmende
30 MA
Geschäftsführer-Tipp: Bei Belegschaften > 50 MA übersteigt die SV-Ersparnis den gesetzlichen 15 %-Zuschuss meist deutlich. Sie können den Zuschuss freiwillig erhöhen (z. B. auf 30 %), und stehen immer noch besser da als ohne bAV.
Skalen-Konzept für mein Unternehmen

Hinweis: Vereinfachte Indikation. SV-AG-Quote ≈ 20,5 % (KV+RV+AV+PV+UV+U1/U2). Beiträge oberhalb der BBG bleiben SV-frei. Die finale Berechnung erfolgt mandats- und tarifindividuell.