Deckt Gruppenunfall auch private Unfaelle?
Vollzeit-Schutz statt gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) deckt nur berufliche Unfaelle und den direkten Arbeitsweg. Alle anderen Unfaelle — Ski-Sturz im Urlaub, Fahrradunfall am Wochenende, Sportverletzung im Fitnessstudio, Kuechen-Unfall zuhause — sind nicht gesetzlich abgedeckt. Die betriebliche GUV schliesst genau diese Luecke.
Standard-Deckung im Kollektiv-Tarif
Typische Kollektiv-GUV bietet: Invaliditaets-Summe 250.000-500.000 EUR mit Progression 350-500 Prozent, Todesfall-Summe 25.000-50.000 EUR, Krankenhaus-Tagegeld 30-50 EUR/Tag, kosmetische Behandlungen bis 15.000 EUR, Kurgeld 5.000-10.000 EUR. Beitrag: rund 100-200 EUR pro Person und Jahr.
Beispiel-Rechnung mit Progression
Mitarbeitender Herr Krause hat 500.000 EUR Invaliditaets-Summe mit Progression 350 Prozent. Nach einem Fahrrad-Unfall wird 40 Prozent Invaliditaet festgestellt. Berechnung: 40 Prozent bei 350er Progression = 90 Prozent der 500.000 EUR = 450.000 EUR Auszahlung. Bei einer Basis-GUV ohne Progression waeren es nur 200.000 EUR.
Wichtige Klauseln
Achten Sie auf: (1) Erhoehte Kraftanstrengung als Unfall (Rueckenverletzung beim Heben), (2) Bewusstseinsstörungen nicht ausgeschlossen (Herzinfarkt-Sturz), (3) Motorsport bis Amateur-Rennen mitversichert, (4) mitwirkende Krankheiten nicht abgezogen, (5) Progressionsbeginn ab niedriger Invaliditaets-Schwelle (30 Prozent).
Weitere Fragen zu diesem Thema
Warum brauche ich eine private Unfallversicherung zusaetzlich?
Meist gar nicht mehr — die betriebliche GUV deckt bereits alle privaten Unfaelle. Sinnvoll nur, wenn Ihre GUV eine unter 300.000 EUR Invaliditaets-Summe hat oder Sie besondere Risiken haben (Extremsport, Auslands-Aufenthalte laenger 3 Monate).
Was ist mit meiner Familie — sind die auch versichert?
Standard-GUV versichert nur den Mitarbeitenden selbst. Familien-Bausteine oder Aufstockungs-Vertraege sind moeglich, aber selten Kollektiv-Standard. Familienabsicherung meist besser via privater Unfall oder Risikoleben.
Gilt die GUV auch bei Corona-Impfschaeden?
Nein. Impfschaeden gelten NICHT als Unfall (kein aeusseres Ereignis) und sind ausgeschlossen. Andere Regelung: Berufsgenossenschaft bei betrieblich veranlasster Impfung.
Quellen
GDV Musterbedingungen Gruppenunfall 2024, § 1 AUB (Allgemeine Unfallbedingungen).
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