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Invaliditaet (Unfallversicherung)

Invaliditaet in der Unfallversicherung bezeichnet die dauerhafte koerperliche oder geistige Beeintraechtigung nach einem Unfall. Der Grad der Invaliditaet (0-100%) wird nach der sogenannten Gliedertaxe bestimmt und ist Grundlage der Auszahlung.

Kontext und Details

Die Invaliditaet muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und aerztlich festgestellt sein. Grad bestimmt sich nach der Gliedertaxe (z.B. Verlust einer Hand = 60% Invaliditaet, komplette Erblindung = 100%). Die Auszahlung erfolgt einmalig — Grundsumme × Grad × Progression. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderung (BG) ist Invaliditaet unabhaengig vom konkreten Beruf oder Einkommen.

Beispiel

Herr Weber verliert bei einem Autounfall einen Zeigefinger. Gliedertaxe: 8% Invaliditaets-Grad. Grundsumme 500.000 EUR, Progression 350%. Auszahlung: 8% × 100% = 8% der Grundsumme = 40.000 EUR. (Progression greift erst ab 25% Invaliditaets-Grad.)

Siehe auch

Quellen

GDV Musterbedingungen AUB 2024 § 2, Gliedertaxe DVGW-Standard.

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