FACHBEGRIFFE

Corporate Benefits Glossar

15 zentrale Fachbegriffe zu bKV, bAV, Gruppenunfall und Arbeitsrecht — sachlich definiert, mit Kontext, Beispielen und Quellen.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein arbeitgeberfinanzierter oder entgeltumgewandelter Vorsorge-Baustein zur Alters- und Hinterbliebenen-Absicherung. Anbieterpflicht seit 2002 (§ 1a BetrAVG), Arbeitgeber-Pflichtzuschuss 15% seit 2022.
Definition
Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung bezeichnet die Umwandlung eines Teils des Brutto-Arbeitsentgelts in Beitraege zur bAV. Der Mitarbeitende erhaelt gesetzlichen Anspruch (§ 1a BetrAVG) — bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze SV-frei, bis zu 8% steuerfrei.
Definition
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert unverfallbare bAV-Anwartschaften bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Alle bAV-Durchfuehrungswege ausser reine Kapital-Lebensversicherungen sind PSV-versichert. Beitrag zahlt der Arbeitgeber.
Definition
Chemie-Tarifvertrag bAV
Die Chemie-Tarifvertrag bAV ist ein tariflich verankertes bAV-Modell fuer Beschaeftigte in der chemischen Industrie mit drei arbeitgeberfinanzierten Bausteinen: Grundbetrag 613,55 EUR, Demografiebetrag 841 EUR, Zukunftsbetrag 23% eines Monatsentgelts.
Definition
Tarifförderung II (Chemie)
Die Tarifförderung II ist ein Zuschuss von 13 EUR je 100 EUR Entgeltumwandlung im Chemie-Tarifvertrag. Ergaenzt den gesetzlichen 15%-Pflichtzuschuss und macht die Chemie-Entgeltumwandlung ueber 28% AG-Foerderung besonders attraktiv.
Definition
Durchführungsweg (bAV)
Ein Durchfuehrungsweg ist die konkrete Umsetzungsform einer betrieblichen Altersvorsorge. Fuenf Durchfuehrungswege stehen zur Wahl: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstuetzungskasse und Direktzusage. Jeder hat eigene Rechts-, Bilanz- und Steuer-Charakteristika.
Definition
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der haeufigste bAV-Durchfuehrungsweg — ein Lebensversicherungs-Vertrag zwischen Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und Versicherer, bei dem der Mitarbeitende Begunstigter ist. Deckt Alters-, Berufsunfaehigkeits- und Hinterbliebenen-Absicherung.
Definition