Portabilitaet (bKV)
Portabilitaet bezeichnet die Moeglichkeit, einen Kollektiv-bKV-Vertrag nach Ausscheiden aus dem Unternehmen privat weiterzufuehren — ohne neue Gesundheitspruefung. Antragsfrist typischerweise 2 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses.
Kontext und Details
Fast alle grossen bKV-Anbieter bieten Portabilitaet als Standard-Bestandteil des Kollektiv-Rahmenvertrags. Nach Ausscheiden kann der Mitarbeitende den Vertrag als privaten Zusatztarif fortfuehren. Beitrag steigt (kein AG-Anteil mehr), meist 10-30 Prozent ueber Kollektiv-Niveau. Gesundheitspruefung entfaellt bei mindestens 5 Jahren Kollektiv-Zugehoerigkeit. Mitversicherte Familienangehoerige koennen NICHT automatisch mitfortgefuehrt werden — sie brauchen eigene Vertraege.
Beispiel
Herr Schmidt hat 4 Jahre bKV im Kollektiv seines Arbeitgebers (40 EUR/Monat AG-finanziert). Er wechselt den Job. Innerhalb von 2 Monaten stellt er Fortfuehrungs-Antrag. Neuer Beitrag privat: 55 EUR/Monat. Alle Bausteine, Wartezeiten und Leistungslimits bleiben erhalten.
Siehe auch
Quellen
GDV Musterbedingungen bKV Kollektiv 2024, § 208 VVG (Portabilitaet Zusatzversicherung).
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