GLOSSAR · BKV

Wartezeit (bKV)

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte bKV-Leistungen (v.a. Zahnersatz, stationaere Behandlung) noch nicht erstattet werden. Standard 3-8 Monate. Prophylaxe und Unfaelle sind meist ab Tag 1 gedeckt.

Kontext und Details

Wartezeiten sollen Anti-Adverse-Selection verhindern — verhindern dass Mitarbeitende mit akutem Zahnersatz-Bedarf sich kurzfristig anmelden, sofort Leistung nehmen und dann austreten. Ohne Wartezeit waeren die Kollektiv-Beitraege deutlich hoeher. Premium-Tarife bieten 0-Wartezeit gegen Aufpreis von 5-15 EUR/Monat. Uebertragung aus Vorversicherung kann Wartezeit anrechnen (mit Nachweis 6-12 Monate Laufzeit).

Beispiel

Neuer bKV-Vertrag ab 01.01.2026. Zahnersatz-Wartezeit 8 Monate. Mitarbeitender hat Wurzelbehandlung im Februar 2026 — abgelehnt (Zahnersatz-Kategorie). Zahnprophylaxe im Januar 2026 — akzeptiert (0 Wartezeit).

Siehe auch

Quellen

GDV Musterbedingungen bKV Kollektiv 2024, § 197 VVG (Wartezeiten).

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