Durchführungsweg (bAV)
Ein Durchfuehrungsweg ist die konkrete Umsetzungsform einer betrieblichen Altersvorsorge. Fuenf Durchfuehrungswege stehen zur Wahl: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstuetzungskasse und Direktzusage. Jeder hat eigene Rechts-, Bilanz- und Steuer-Charakteristika.
Kontext und Details
Direktversicherung (90% Marktanteil im Mittelstand): Vertrag zwischen AG und Lebensversicherer, MA ist Begunstigter. Pensionskasse: rechtlich selbststaendige Versorgungseinrichtung. Pensionsfonds: hoehere Kapitalanlage-Freiheit. Unterstuetzungskasse: rechtlich selbststaendig, oft fuer Gutverdiener ueber BBG. Direktzusage: bilanzwirksam, direkter AG-Auszahlungsversprechen. Wahl richtet sich nach Betriebsgroesse, Bilanz-Wirkung und Zielgruppe.
Beispiel
Ein 50-Personen-KMU waehlt Direktversicherung als Standard fuer alle MA (einfache Handhabung, bilanzneutral). Fuer die Geschaeftsfuehrung zusaetzlich eine Direktzusage (fuer hoehere Absicherung ueber BBG-Grenze).
Siehe auch
Quellen
§ 1 BetrAVG (Durchfuehrungswege), Aba Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge Faktenblatt 2024.
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