GLOSSAR · BAV

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein arbeitgeberfinanzierter oder entgeltumgewandelter Vorsorge-Baustein zur Alters- und Hinterbliebenen-Absicherung. Anbieterpflicht seit 2002 (§ 1a BetrAVG), Arbeitgeber-Pflichtzuschuss 15% seit 2022.

Kontext und Details

Rechtliche Grundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Fuenf Durchfuehrungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstuetzungskasse, Direktzusage. Steuerliche Foerderung nach § 3 Nr 63 EStG: bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze (2026: ca. 8.112 EUR/Jahr) SV-frei, davon 4% steuerfrei. Anwartschaften sind nach 3 Jahren gesetzlich unverfallbar (§ 1b BetrAVG). Bei Insolvenz des Arbeitgebers greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Beispiel

Frau Meier wandelt 200 EUR ihres Bruttos in eine Direktversicherung um. Arbeitgeber zahlt 15% Pflichtzuschuss = 30 EUR. Total 230 EUR/Monat in den Vertrag. Frau Meier spart auf die 200 EUR ca. 40 EUR SV-Beitrag und 50 EUR Lohnsteuer.

Siehe auch

Quellen

§ 1a BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 3 Nr 63 EStG.

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