GLOSSAR · BAV

Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert unverfallbare bAV-Anwartschaften bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Alle bAV-Durchfuehrungswege ausser reine Kapital-Lebensversicherungen sind PSV-versichert. Beitrag zahlt der Arbeitgeber.

Kontext und Details

Der PSVaG ist eine gemeinsame Selbsthilfeeinrichtung aller deutschen Arbeitgeber mit bAV-Verpflichtungen. Bei Insolvenz des Arbeitgebers uebernimmt der PSVaG die Rentenzahlungen an die Betroffenen — nach dem sog. Umlagesystem, finanziert durch die Beitraege aller anderen Mitgliedsunternehmen. Voraussetzung: die Anwartschaft ist unverfallbar (§ 1b BetrAVG — 3 Jahre Vertragslaufzeit + Alter 21). Direktversicherung ist zusaetzlich durch Protektor abgesichert.

Beispiel

Herr Schmid hat 8 Jahre bAV-Anwartschaft von 500 EUR/Monat aufgebaut. Sein Arbeitgeber wird insolvent. PSVaG uebernimmt die Zahlungspflicht ab Rentenbeginn. Herr Schmid erhaelt seine 500 EUR/Monat wie geplant.

Siehe auch

Quellen

§ 7 BetrAVG (PSV-Sicherung), PSVaG Geschaeftsbericht 2024.

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