Tarifförderung II (Chemie)
Die Tarifförderung II ist ein Zuschuss von 13 EUR je 100 EUR Entgeltumwandlung im Chemie-Tarifvertrag. Ergaenzt den gesetzlichen 15%-Pflichtzuschuss und macht die Chemie-Entgeltumwandlung ueber 28% AG-Foerderung besonders attraktiv.
Kontext und Details
Die Tarifförderung II ist eine chemie-spezifische Sonderregelung. Wenn ein Chemie-tarifgebundener Beschaeftigter freiwillig einen Teil seines Entgelts in die bAV umwandelt, erhaelt er zusaetzlich 13 EUR je 100 EUR umgewandelten Betrag — plus die gesetzlichen 15% Pflichtzuschuss. Kumuliert = mindestens 28% AG-Foerderung. Zusammen mit der Steuer- und SV-Ersparnis erreicht die Netto-Foerderung ueber 60% fuer den Mitarbeitenden.
Beispiel
Herr Kraus wandelt 1.200 EUR jaehrlich um. Tarifförderung II = 156 EUR AG-Zuschuss + 15% Pflichtzuschuss = 180 EUR. Total 336 EUR AG-Beitrag zusaetzlich zu seinen 1.200 EUR. Mit Steuer/SV-Ersparnis netto rund 700 EUR Aufwand fuer 1.536 EUR Vertragsbeitrag.
Siehe auch
Quellen
BAVC-Manteltarifvertrag 2025 § 8, IG BCE Chemietarif-Vereinbarung.
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