GLOSSAR · BAV

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der haeufigste bAV-Durchfuehrungsweg — ein Lebensversicherungs-Vertrag zwischen Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und Versicherer, bei dem der Mitarbeitende Begunstigter ist. Deckt Alters-, Berufsunfaehigkeits- und Hinterbliebenen-Absicherung.

Kontext und Details

In Deutschland ueberwiegend eingesetzt (rund 90% aller mittelstaendischen bAV-Vertraege). Vorteil: einfache Handhabung, bilanzneutral fuer den Arbeitgeber, klar geregelte steuerliche Rahmen. Beitraege bis 8% der BBG sind steuerfrei nach § 3 Nr 63 EStG, davon 4% zusaetzlich SV-frei. Auszahlung im Alter kann als Rente oder Kapital erfolgen — dann voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Beispiel

Frau Klein hat seit 10 Jahren eine Direktversicherung ueber ihren Arbeitgeber. Monatsbeitrag 250 EUR (aus Entgeltumwandlung + AG-Zuschuss). Vorlaeufiger Vertragswert nach 10 Jahren: rund 32.000 EUR. Bei Rentenbeginn 65 mit 4% Verzinsung schaetzungsweise 90.000 EUR Endkapital.

Siehe auch

Quellen

§ 3 Nr 63 EStG, GDV Faktenblatt Direktversicherung 2024.

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