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15 % AG-Zuschuss — exakt rechnen.

Der gesetzliche 15 %-Arbeitgeberzuschuss gilt seit 1.1.2022 für alle Bestandsverträge. Berechnen Sie sofort, was er Sie pro Mitarbeiter kostet und wo Sie noch Lohnnebenkosten sparen.

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bAV-Rechner mit Zuschuss

Bruttogehalt, Umwandlung und Familienstand eintragen — Netto-Aufwand, AG-Kosten inkl. Zuschuss, BBG-Auslastung.

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Wie der Zuschuss berechnet wird

Pflicht: 15 % des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch in Höhe der tatsächlich ersparten AG-Sozialabgaben. Tarifverträge können abweichend regeln (höher / verbindlicher).

Wann fällt der Zuschuss weg

Wenn die Umwandlung oberhalb der BBG erfolgt und keine AG-SV-Ersparnis entsteht. Für die meisten Mitarbeiter mit Brutto unter ≈ 8.050 € (West, 2026) bleibt der Zuschuss in voller Höhe geschuldet.

Optimum: 4 % BBG umwandeln

Bei Umwandlung bis 4 % BBG bleibt der gesamte Beitrag sozialversicherungsfrei — maximaler Hebel für Mitarbeiter UND maximale AG-Ersparnis trotz Zuschuss.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Wer hat Anspruch auf den 15 %-Zuschuss?

Jeder Arbeitnehmer mit Entgeltumwandlung — Alt- und Neuverträge gleichermaßen seit 1.1.2022 (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Gilt der Zuschuss auch für Geringverdiener?

Ja. Bei Beziehern bis 2.575 € brutto im Monat gibt es zusätzlich den BAV-Förderbetrag § 100 EStG (30 % vom AG-Beitrag, max. 288 €/Jahr) — kombinierbar.

Was ist, wenn der Tarifvertrag eigene Regeln hat?

Tarifliche Regelungen dürfen vom 15 %-Zuschuss abweichen — auch verschlechternd. In tariffreien Betrieben gilt immer die gesetzliche Mindestregel.

Wird der Zuschuss in den Vertrag eingezahlt?

Ja, zwingend. Der Zuschuss erhöht den Sparbeitrag des Mitarbeiters im selben Vertrag — keine Barauszahlung.

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