15 % AG-Zuschuss — exakt rechnen.
Der gesetzliche 15 %-Arbeitgeberzuschuss gilt seit 1.1.2022 für alle Bestandsverträge. Berechnen Sie sofort, was er Sie pro Mitarbeiter kostet und wo Sie noch Lohnnebenkosten sparen.
bAV-Rechner mit Zuschuss
Bruttogehalt, Umwandlung und Familienstand eintragen — Netto-Aufwand, AG-Kosten inkl. Zuschuss, BBG-Auslastung.
bAV-Rechner mit Zuschuss →Wie der Zuschuss berechnet wird
Pflicht: 15 % des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch in Höhe der tatsächlich ersparten AG-Sozialabgaben. Tarifverträge können abweichend regeln (höher / verbindlicher).
Wann fällt der Zuschuss weg
Wenn die Umwandlung oberhalb der BBG erfolgt und keine AG-SV-Ersparnis entsteht. Für die meisten Mitarbeiter mit Brutto unter ≈ 8.050 € (West, 2026) bleibt der Zuschuss in voller Höhe geschuldet.
Optimum: 4 % BBG umwandeln
Bei Umwandlung bis 4 % BBG bleibt der gesamte Beitrag sozialversicherungsfrei — maximaler Hebel für Mitarbeiter UND maximale AG-Ersparnis trotz Zuschuss.
Was Sie wissen sollten.
Wer hat Anspruch auf den 15 %-Zuschuss?▼
Jeder Arbeitnehmer mit Entgeltumwandlung — Alt- und Neuverträge gleichermaßen seit 1.1.2022 (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Gilt der Zuschuss auch für Geringverdiener?▼
Ja. Bei Beziehern bis 2.575 € brutto im Monat gibt es zusätzlich den BAV-Förderbetrag § 100 EStG (30 % vom AG-Beitrag, max. 288 €/Jahr) — kombinierbar.
Was ist, wenn der Tarifvertrag eigene Regeln hat?▼
Tarifliche Regelungen dürfen vom 15 %-Zuschuss abweichen — auch verschlechternd. In tariffreien Betrieben gilt immer die gesetzliche Mindestregel.
Wird der Zuschuss in den Vertrag eingezahlt?▼
Ja, zwingend. Der Zuschuss erhöht den Sparbeitrag des Mitarbeiters im selben Vertrag — keine Barauszahlung.