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bAV im Kleinbetrieb — pragmatisch.

Seit 2022 gilt der 15 %-Zuschuss für alle Bestandsverträge. Auch der kleinste Betrieb muss bAV anbieten — aber: gut gemacht spart das Lohnnebenkosten und bindet Mitarbeitende. So gehen Sie vor.

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Was Sie als Arbeitgeber müssen

1) bAV-Angebot zwingend (§ 1a BetrAVG). 2) 15 %-Zuschuss auf jede Entgeltumwandlung, soweit Sie SV sparen (= praktisch immer unter BBG). 3) Information & Dokumentation. 4) Auswahl eines Versorgungsträgers (Direktversicherung am häufigsten).

Warum sich bAV gerade für Kleinbetriebe lohnt

Pro 100 € Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber ≈ 20,5 € AG-Sozialversicherung. Selbst nach 15 % Zuschuss bleibt ein Netto-Effekt — Mitarbeiterbindung gibt es obendrauf.

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Ein Rahmenvertrag mit einem Tarif, klare Schritt-für-Schritt-Onboarding-Strecke, jährliche Info — fertig. Wir liefern die Vorlagen und beraten 1:1, wenn gewünscht.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Muss ich als kleiner Betrieb bAV anbieten?

Ja. § 1a BetrAVG gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl. Mitarbeitende haben Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Wann muss ich 15 % zuschießen?

Auf alle Entgeltumwandlungen (Alt- und Neuverträge seit 2022), sofern der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben spart — das ist unter der BBG praktisch immer der Fall.

Welcher Vertragstyp ist für kleine Unternehmen am einfachsten?

Die Direktversicherung. Kein bilanzielles Risiko, einfache Verwaltung, klare Steuer- und SV-Behandlung.

Kostet die bAV den Arbeitgeber unterm Strich Geld?

In der Regel nein. Selbst inkl. 15 %-Zuschuss bleibt häufig eine kleine Netto-Ersparnis — plus Bindungseffekt und Recruiting-Argument.

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