GLOSSAR · BAV

Tarifförderung II (Chemie)

Die Tarifförderung II ist ein Zuschuss von 13 EUR je 100 EUR Entgeltumwandlung im Chemie-Tarifvertrag. Ergaenzt den gesetzlichen 15%-Pflichtzuschuss und macht die Chemie-Entgeltumwandlung ueber 28% AG-Foerderung besonders attraktiv.

Kontext und Details

Die Tarifförderung II ist eine chemie-spezifische Sonderregelung. Wenn ein Chemie-tarifgebundener Beschaeftigter freiwillig einen Teil seines Entgelts in die bAV umwandelt, erhaelt er zusaetzlich 13 EUR je 100 EUR umgewandelten Betrag — plus die gesetzlichen 15% Pflichtzuschuss. Kumuliert = mindestens 28% AG-Foerderung. Zusammen mit der Steuer- und SV-Ersparnis erreicht die Netto-Foerderung ueber 60% fuer den Mitarbeitenden.

Beispiel

Herr Kraus wandelt 1.200 EUR jaehrlich um. Tarifförderung II = 156 EUR AG-Zuschuss + 15% Pflichtzuschuss = 180 EUR. Total 336 EUR AG-Beitrag zusaetzlich zu seinen 1.200 EUR. Mit Steuer/SV-Ersparnis netto rund 700 EUR Aufwand fuer 1.536 EUR Vertragsbeitrag.

Siehe auch

Quellen

BAVC-Manteltarifvertrag 2025 § 8, IG BCE Chemietarif-Vereinbarung.

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