Was ist ein Cafeteria-Modell bei Mitarbeiterbenefits?
Beim Cafeteria-Modell bekommen Mitarbeitende ein Budget und wählen daraus selbst ihre Benefits. Das können zum Beispiel bKV, bAV, Jobticket oder Dienstrad sein. Jeder Baustein behält seine eigene Steuerregel. Die 50-Euro-Grenze für Sachbezüge gilt für alle Sachbezüge zusammen.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber mit Fragen zu Mitarbeiter-Benefits, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Wie das Modell funktioniert
Der Arbeitgeber legt ein Budget pro Mitarbeitendem fest, zum Beispiel pro Monat oder Jahr. Dazu gibt es eine Auswahl an Leistungen. Jeder wählt, was zur eigenen Lebenslage passt. Junge Mitarbeitende nehmen vielleicht Mobilität, Eltern eher Gesundheit und Absicherung.
Welche Steuerregeln gelten
Es gibt keine eigene Steuerregel für das Cafeteria-Modell. Jeder Baustein wird einzeln bewertet. Die bKV kann als Sachbezug bis 50 Euro im Monat frei sein. Für die bAV gelten eigene Grenzen nach § 3 Nr. 63 EStG. Viele Steuerbefreiungen setzen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gezahlt wird.
Worauf Sie bei der Einführung achten sollten
Halten Sie die Auswahl übersichtlich. Drei bis sechs Bausteine reichen für den Start. Klären Sie mit dem Steuerberater, wie die Lohnabrechnung läuft. benefit.insure stellt die Versicherungsbausteine bKV, bAV und Gruppenunfall bereit und stimmt sich mit Ihrem Steuerberater ab.
Mehr dazu: Mitarbeiter-Benefits · bKV · bAV
Quellen
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 8 Abs. 4 EStG, § 3 Nr. 63 EStG, § 87 BetrVG.
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